"Bei uns läuft es etwas anders." Was heißt das? Das bedeutet volle Transparenz. Wir zeichnen Zeiten und Arbeitsschritte möglichst detailliert mit Beschreibungen in DATEV auf und rechnen das auch so ab. Es gibt stets verfügbare Zeitnachweise, damit Sie genau wissen, was tatsächlich an Arbeit in dieser Rechnung steckt.
Zahlen Sie z. B. bei Buchführungsaufträgen monatliche Abschläge, besitzen Sie in der Kanzlei ein Guthaben-Konto, dessen Stand (Zahlungssumme vs. Kostensumme) Sie immer abfragen können. So erfahren Sie bereits frühzeitig, wie Ihre Schlussrechnung für das Jahr aussehen könnte.
Wir führen für Leistungen ohne Vorschuss eine Rechnungsrunde pro Quartal durch, bei der auch das aktuelle Verhältnis zwischen Vorschüssen und erbrachten Leistungszeiten verglichen wird. Pro Monat wäre das unverhältnismäßig zeitaufwendig.
Wir rechnen individuell ab. Pflegeleichte Mandate kommen bei uns regelmäßig günstiger weg, problematische oder beratungsintensive teurer. Das findet immer innerhalb den gesetzlichen Gebührengrenzen statt.
Gesetzlicher Rahmen
Es gilt der Rahmen der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV), also eine Spanne zwischen gesetzlicher Mindes- und Höchstgebühr. Die Mittelgebühr (Mittelwert/Normalfall) ist dabei die gerichtlich anerkannte Richtlinie, wenn keine nachweisbaren Gründe dagegen sprechen. Dieser Gebührenrahmen bestimmt sich nach Gegenstandswerten, die sich aus Ihrem Umsatz, Ihren Kosten, dem Verkehrswert, dem Wert der Erbschaft, den Einkünften usw. ermitteln (feste Gebühren-Tabellen).
Für Leistungen die nicht in der StBVV geregelt sind, gilt ausschließlich die Zeitgebühr bzw. ein Zeit-Honorar nach den Stundensätzen.
Es wird mit jeder/m Mandantin/en eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Sie erhalten nach Wunsch zu jeder Rechnung einen detaillierten Zeit- und Leistungsnachweis.
Zusammengefasst heißt das, Sie bezahlen uns (ggf. innerhalb gesetzlicher Rahmen) nach Stundensätzen pro Zeiteinheit und das sind immer mindestens 5 Minuten. Alle Zeiten, Telefonate E-Mails, Gespräche und sonstige Arbeiten und Verwaltungen werden durch die Datev-Software erfasst. Die Gesamtzeit einer abzurechnenden Leistung wird am Ende auf die nächste angebrochene viertel Stunde aufgerundet. => Gesetzlich wäre die Aufrundung auf die nächste angebrochene halbe Stunde zulässig.
Abrechnungspraxis
Die Kanzlei orientiert sich innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens zunächst an der Zeit-Erfassung. Diese wird im Vergleich mit den üblichen Durchschnittsgebühren stets auf Plausibilität geprüft. Folgende Kriterien sind ebenfalls zu beachten:
– Schwierigkeit (beeinflusst den Zeitbedarf)
– Fall-Umfang (beeinflusst den Zeitbedarf)
– Fall-Bedeutung (beeinflusst den Zeitbedarf)
– Haftungsrisiko* (beeinflusst u. a. den Zeitbedarf)
– Einkommenshöhe (beeinflusst das Risiko)
– Vermögenstand (beeinflusst das Risiko)
– Dringlichkeit (Druck erhöht das Risiko)
– Außerordentliche Zeiten (Sonderservice)
– Einkommen und Vermögen (Sozialausgleich)
Je leichter oder komplizierter ein Fall ist, desto günstiger oder teurer wird er. Wir ziehen somit Mandate mit gleichem Umsatz und Gewinn nicht einfach über einen Kamm, sondern achten auf die individuellen Eigenschaften eines Auftrags. Jeder Fall ist immer neu und jedes Jahr ist anders, denn Dinge und Gesetze ändern sich - ständig.
Kleinigkeiten werden pro Quartal, Halbjahr oder Kalenderjahr extra abgerechnet, soweit sich sonst kein größerer Anlass zur Rechnungsschreibung ergibt. Die vielen kleinen Aufgaben bei den vielen kleinen Mandaten werden sonst auf Dauer zu unübersichtlich und nicht immer deckt eine Wertgebühr alle Nebentätigkeiten. Das Prüfen von Steuerbescheiden ist z. B. eine eigene und extra zu vergütende Dienstleistung.
Die Dienstleistung Steuererklärung ist mit Einreichung der Unterlagen abschließend vollbracht. Nacharbeiten sind extra zu vergüten, wenn dieser Aufwand nicht im Verschulden des Beraters liegt.
Außerdem ist die alte Praxis, sonstige Arbeiten in das Honorar für Steuererklärungen mit einzurechnen, indem man die Zehntel hochzieht, rechtlich fragwürdig. Das ist äußerst intransparent und rechtfertigt auch nicht die höhere Wertgebühr. Der rechtliche Anspruch auf die erhöhte Wertgebühr wird damit vor Gericht ebenfalls brüchig. Diese Risiko sind wir nicht bereit einzugehen. Jedem Auftrag wird ein eigenes Honorar zugeordnet, auch wenn es uns mehr Eigenverwaltung schafft.
Erstgespräch
Ein kostenloses persönliches Erstgespräch zum Kennenlernen bzw. zur Anbahnung eines Mandats ist natürlich möglich und nötig. Der zeitliche Rahmen sollte sich dabei aber in Grenzen halten (ca. 15 Minuten). Um Missbrauch zu vermeiden, beginnt sofort die kostenpflichtige Beratung, wenn konkrete oder gezielte fachliche Fragen aufkommen.
Die in der StBVV genannte "Erstberatung" mit Deckelung auf 190,00 Euro zzgl. USt/MwSt gilt nur für reine Verbraucher. Die Erstberatung gilt pro Person oder Personengruppe nur einmal und ist eine rein mündliche Beratung zur Schonung von Privatpersonen. Unternehmen/er/innen sind gesetzlich sofort voll gebührenpflichtig.
Aufnahmegebühren
Für Unternehmen gibt es vor Mandatsübernahme bzw. der Ersteinrichtung eine Verwaltungsgebühr, um den Mehraufwand für die Mandatseinrichtung oder Mandatsübernahme (z. B. bei Beraterwechsel), die Datenschutzformalien, die Geldwäscheprüfung, die Transparenzregisterprüfung usw. zu decken. Die Gebühr beträgt für:
a) Einzelunternehmen (Freiberuf/Gewerbe) = 100,00 Euro
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (einfache Prüfung)
b) Gesellschaften und Körperschaften = 200,00 Euro
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (erweiterte Prüfung)
c) Privatpersonen/Ehepaare = 100,00 Euro
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (einfache Prüfung)
Honorar-Vorschuss
In der Regel wird von neuen Unternehmer-Mandaten oder bei neuen Mandaten im Krisenfall je nach Leistungsart und Notwendigkeit vorab ein pauschaler Vorschuss verlangt, welcher bei Abschluss des jeweiligen Auftrags auf die Schlussrechnung angerechnet wird. Das dient einerseits zur unterjährigen Deckung langfristiger Arbeiten und basiert auch auf schlechten Erfahrungen mit zahlungssäumigen Mandaten. Zudem spart das Vorschussmodell mit festen monatlichen Raten viel Verwaltungsaufwand.
Auslagen
Auslagen werden zur Vereinfachung pauschal oder nach tatsächlich angefallenen Kosten (z. B. Übermittlungskosten elektronischer Steuererklärungen) an die Mandanten/innen weiterbelastet zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sie finden Steuerberater zu teuer?
Am Ende verdienen die meisten Steuerberater weniger als ein durchschnittlicher Geschäftsführer. Die extreme Verantwortung, die nicht zu bewältigende Flut an Fachwissen und das dadurch entstehende existenzielle Risiko sowie die vielen schlaflosen Nächte rechtfertigen eher deutlich höhere Honorare. Rechtliche Sicherheit benötigt Zeit - viel Zeit - und Zeit kostet Geld.
Vertrauen Sie also besser nicht dem kleinen Preis. Dieser geht in der Regel mit Leichtsinn oder einem Qualitätsverlust einher, was zu Problemen führen kann, die sehr viel teurer werden. Billigbuchführungen enthalten oft keine Buchungstexte, sind quasi blind erfasst oder man stimmt Vollautomatismen nicht korrekt ab. Da kann sehr viel schiefgehen, vor allem in Sachen Umsatzsteuer. Und alles nur zugunsten des kleinen Preises?
Wir nehmen unsern "Job" ernst und versuchen alle Risiken, Haken und Ösen zu finden und zu bewerten. Denn wir sind quasi die Kapitalrückversicherung der vielen Steuerpflichtigen, die hier Mandanten sind. Würden Sie damit gut schlafen können?
Zudem leben wir vom Service, was eigentlich eine unserer Kern-Aufgaben ist. Vielleicht sind andere Kanzleien günstiger, aber stimmt dort auch der persönlich notwendige Service, oder werden Sie nur schnell abgewickelt? Vielleicht wird vieles auf Ihre Kosten nur "weggedrückt", weil das pauschale Honorar zu niedrig ist? Schenkt man Ihnen ausreichend Gehör oder nimmt Sie überhaupt ernst und wahr? Werden Sachverhalte richtig erkannt? Lässt man Sie notfalls im Regen stehen?
Noch was Grundsätzliches
Ohne Sie geht es nicht! Ein Berater ist nur so gut, wie der Mandant es zulässt. Wir können Sie nur angemessen beraten und Ihre Pflichten für Sie erfüllen, wenn Informationen und Unterlagen frühzeitig und möglichst vollständig zur Verfügung gestellt werden. Nehmen Sie unsere Hinweise und Empfehlungen bitte erst und arbeiten mit uns zielgerichtet und effektiv zusammen, damit Ihre Kosten möglichst niedrig bleiben. Jede Nachlässigkeit, Abweichung oder Ungenauigkeit erhöht in der Regel die Kosten und bindet uns schlimmstenfalls die Hände.
Qualität und Service brauchen Zeit und Zeit kostet Geld. Wir nehmen unseren Auftrag als Organ der Rechtspflege ernst. Wenn Sie rechtssichere und zuverlässige Dienstleistungen wünschen, sind Sie hier richtig. Wenn Sie es nur günstig haben möchten, sind Sie hier wahrscheinlich falsch. Stellen Sie sich vor, man bietet Ihnen den Pauschalpreis von 200 Euro zzgl. USt an. Was passiert? Man wickelt den Fall dann sicherlich in 2 Stunden ab, vielleicht sogar inklusive Erstgespräch, ganz gleich ob es wirklich fertig oder richtig ist, oder Nacharbeiten nötig sind. Wollen Sie das wirklich???
Was die StB-Kosten hochtreibt! Der reine Erstellungs- oder Buchungsaufwand ist oft gar nicht so hoch. Unklare Kommunikation, irrelevante Daten und Unterlagen, Beleglücken, Fristversäumnisse, falsche Sortierungen, fehlende Angaben oder Markierungen, Erinnerungen und Wiedervorlagen, klärende Telefonate oder Schreiben, nachträgliche Belege oder Fehlinformationen kosten Zeit, meist mehr als das reine Bearbeiten oder Buchen selbst. Oft müssen die gleichen Arbeitsgänge nochmals wiederholt werden, weil zu viel Zeit bis zur Wiederaufnahme des Falles vergangen ist oder geprüft werden muss, dass nachgereichte Belege nicht doppelt vorhanden sind. Diese Zeiten drum herum und die somit entstehenden Personal- und Opportunitätskosten zahlen Sie leider mit. Deshalb ist es wichtig, sich aufeinander richtig einzustellen bzw. abzustimmen und die Kommunikation auf das Wesentliche zu beschränken. Hier sind auch Sie gefordert – zugunsten Ihrer Finanzen.
Erfolgs- oder Pauschalhonorare werden nicht vereinbart.
Von uns üblicherweise monatlich konstant verlangte pauschale Abschläge sind keine abgeltende Pauschalgebühr, sondern dienen lediglich unterjährig zur groben Kostendeckung und werden auf eine Jahresschlussrechnung angerechnet, in welcher regelmäßig eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die Nachzahlung deckt sich meist mit den Jahresabschlusskosten.
Die Steuerberatungsgebühren sind nicht starr. Sie können und werden sicherlich von Jahr zu Jahr oder von Fall zu Fall schwanken, je nach den Umständen und dem nötigen Zeitaufwand (Veränderlichkeit der Gebühren).
Fachliche Beratungen und sonstige Gespräche, Schreiben oder Zeiten, auch über elektronische Medien (Telefon, Email, Fax etc.), sowie alle sonstigen Arbeiten sind stets gebührenpflichtig, zumindest mit der Zeitgebühr.
Beratungen über elektronische Medien erfolgen nur bei Bestandsmandaten.
Haben Sie weitere Fragen? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail.