Kapp Steuerberatung
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Gewinn & Bilanzen

Einnahmen-Überschussrechnung

Ob als Freibe­rufler oder kleiner Gewerbe­betrieb, Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, einen Jahres­abschluss (Bilanz & GuV) mit seinen auf­wen­digen Abgren­zungs­regeln zu erstellen. Es genügt vielmehr eine Ermitt­lung des Über­schusses aus den tatsäch­lichen Einnah­men und Aus­gaben des Betriebes.

Unter Zugrunde­legung Ihrer eigenen Buch­führung oder Ihrer Belege erstellt die Kapp Steuer­beratung eine steuerlich korrekte und übersichtlich strukturierte Gewinn­ermitt­lung mit profess­ioneller Verknü­pfung zu den entsprech­enden steuer­lichen Erklärungspflichten.


Jahresabschluss & Offenlegung

Gewerbe­betriebe ab einer gewissen Größe, insbesondere Personen­gesell­schaften und Kapital­gesell­schaften müssen Jahres­abschlüsse nach Handels- und Steuer­recht erstellen. Das bein­haltet neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlust­rechnung meist auch einen Anhang oder sogar einen Lage­bericht. Zudem sind die Jahres­abschlüsse einiger Rechts­formen grds. jährlich im elektro­nischen Bundes­anzeiger zu veröf­fent­lichen.

Sie bekommen über die Kanzlei von der Finanzbuchführung an, über die Steuer­erklär­ungen bis hin zur Veröffent­lichung Ihres Jahres­abschlusses alles aus einer Hand, reibungslos verknüpft und steuer­rechtlich sicher. Zudem erhalten Sie je nach Zweck und Bedarf (z. B. Bank oder Finanzamt) individuell ausge­richtete Auswer­tungen und Berichte. Ab 2010 ist das insbesondere im Hinblick auf das Bilanz­rechts­moderni­sierungs­gesetz von größerer Bedeutung. Gerne über­nehmen wir auch Ihre „Fremd“-Buch­führung in das Datev-System.


Sonderbilanzen & Liquidationen

Gewisse besondere Anlässe erfordern eine eigene Dokumen­tation bzw. Darstellung. Beginn­end mit der Eröff­nungs­bilanz und z. B. endend mit der Schluss- oder Auseinandersetzungsbilanz oder den Liquidationsbilanzen und was alles an sonstigen Pflichten noch zu erfüllen ist. Diese Schluss- oder Zwischen­bilanzen bergen oft steuerliche oder strafrechtliche Risiken, die Sie mit uns vermeiden können.

Über die Kosten der genannten Dienst­leistungen können Sie sich unter Honorar infor­mieren.

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