Kapp Steuerberatung
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Erstauftrag

Mandat-Anfragen


Derzeit ist keine Neuaufnahme von Mandanten/innen möglich. Warum? Zu viel Arbeit erzeugt Hektik und Stress. Das begünstigt Fehler. Wir beraten deshalb derzeit nur Stamm-Mandanten, zu deren Sicherheit und Fristwahrung wir verpflichtet sind.

Sonst:

Neue Mandanten/innen zahlen eine Aufnahmegebühr zur Deckung grundlegender Übernahme- und/oder Ersteinrichtungskosten inkl. Geldwäscheprüfung. Kostenauslagen zum Datentransfer (Buchungsdaten etc.) durch die Datev eG können ggf. noch hinzu kommen.


Der erste Auftrag

erfolgt schriftlich. Dazu benötigen wir Ihren gültigen Personalausweis, den wir gemäß der Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung in Kopie zu unseren Akten nehmen müssen. Folgeaufträge erfolgen formlos. In der Regel werden monatliche Honorar-Vorschüsse an die Kanzlei gezahlt, die Ihnen mit der (Jahres-) Schlussrechnung wieder gutgeschrieben werden.


Wichtige Hinweise zum  Mandat

Ein Mandat wird niedergelegt / gekündigt, wenn …
Sie Steuern verkürzen oder hinterziehen und dies selbst nicht anzeigen/berichtigen möchten,
oder
Sie planen, Steuern zu verkürzen oder zu hinterziehen und lassen sich davon nicht abbringen,
oder
Sie gegen das Geldwäschegesetz verstoßen,
oder
das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant auch nur einseitig gestört ist,
oder
Sie die in Rechnung gestellte Steuerberatervergütung nicht zahlen,
oder
wesentliche Interessenkonflikte des Beraters bestehen,
oder
das Mandat für uns tatsächlich nicht ordnungsgemäß durchführbar ist,
oder
das Mandat für die Kanzlei wirtschaftlich untragbar ist.

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