Kapp Steuerberatung
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Steuerberatung

Steuererklärung

Die Kanzlei erstellt Ihnen fast sämtliche Steuer­erklär­ungen, privat oder betrieb­lich. Nach einem ausführ­lichen Gespräch zur Erfass­ung und Bestim­mung der benötigten Informa­tionen und Unter­lagen werden diese zeitnah verar­beitet und zu den notwendigen Steuer­erklärungen und Auswer­tungen gebün­delt.

Sie erhalten nach einer Schluss­bespre­chung abgabe­fertige Unter­lagen sowie Kopien, Auswer­tungen und Berech­nungen zu Ihrer steuer­lichen Informa­tion. Der Bescheid des Finanz­amtes wird der Kanzlei zur Wahrung von Einspruchs­fristen unmit­telbar zur Prüfung zugesandt und Sie erhalten eine Mitteilung sowie den geprüften Original­bescheid.

Regel­mäßige (Online-) Steuer­anmel­dungen (Lohn­steuer und Umsatz­steuer) sowie besondere Anmel­dungen z. B. aufgrund von Gewinn­ausschüt­tungen (Kapital­ertrag­steuer) sind über die Datev-Software und die Verne­tzung in die Finanz- und Lohn­buch­führung sowie die Steuer­module äußerst zuver­lässig und sicher. Papier­lose Auswer­tungen und Proto­kolle können Ihnen unmit­telbar und kosten­günstig per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Opti­male Grund­lage ist hierbei die Erstel­lung der Finanz- und Lohn­buch­führung durch die Kanzlei.


Steuerplanung - Steueroptimierung

Steuern lassen sich meist nur zeitlich verschieben oder gleich­mäßig verteilen (siehe Kapital­gesell­schaften). Unter­liegt man jedoch einer Progres­sion (Einkommen­steuer) oder ändert sich das geltende Steuer­recht, kann eine Verschie­bung auch zu einer effek­tiven Steuerentlastung führen. Daher ist es not­wendig, früh­zeitig die Planung anzu­gehen sowie entspre­chende Informa­tionen schnell aufzu­bereiten und bereit­zustellen. Echten steuerlichen Gestaltungsspielraum gibt es allerdings nur für Unternehmer, auch wenn dies nur nebenberuflich vorliegt.  

Sollte Ihr Gewinn schwanken, ist es sehr wichtig, regelmäßig und zeitnah die Finanzbuchführung zu erstellen, um eine zuverlässige Steuerplanung zu gewährleisten, damit Sie nicht in eine Steuer-Liquiditätsfalle geraten durch zeitgleiche hohe Steuernach- und Vorauszahlungen.

  

Optimierung durch Rechtformwahl

Wie bereits erwähnt, können z. B. Steuern bei Kapitalgesellschaften zeitlich geschoben werden. Das hat (außer in Sonderfällen) keinen echten Steuerspareffekt, aber durch das Schieben erhebliche Zins- und Liquiditätsvorteile, die wiederum Renditen bringen und so weiter. Sie haben nämlich bei Thesaurierung (Nicht-Ausschüttung der Gewinne) eine deutlich niedrigere Steuerbelastung als beim privaten Zufluss und damit mehr Liquidität / Kapital für neue Investitionen und das begehrte Wachstum. Das verbessert zudem Ihr Rating / die Eigenkapitalquote und ist meist günstiger als eine Fremdfinanzierung, die dann dadurch auch günstiger wird (Rating). Das Finanzamt finanziert Ihnen sozusagen zinslos Ihre Investitionen, das Wachstum und verbessert Ihre betrieblichen Kennzahlen! Zudem ist die Gesamt-Netto-Rendite in der Regel höher als bei (steuerbegünstigten) privaten Kapitalerträgen (Zinsen etc.) aus angesammeltem privatem Kapital.

Als Krönung gibt es ggf. ab dem 55. Lebensjahr großzügige Steuergeschenke, so dass Ihr Kapital am Ende doch noch (zumindest teilweise) steuergünstig privat verfügbar sein kann oder Sie vererben den Betrieb / das Unternehmen => steuerbegünstigt. Solche Modelle  (z. B. mit Holdingstrukturen) rentieren sich jedoch in der Regel nur bei Gewinnen/Einkünften, die den täglichen privaten Kapitalbedarf deutlich übersteigen. Ohne Erfüllung der genannten Bedingungen kommt Ihnen ggf. noch die sogenannte Fünftel-Regelung zugute.


Steuerliche Rechtsberatung und Verfahren

Neben den alltäg­lichen Fragen und Fällen, wie z. B. zur Umsatz­steuer oder der Prüfung eines Steuer­bescheides und dem ggf. einzu­legenden rechtlich fundierten Einspruch, können Sie sich auch in heikleren Fällen vertrauens­voll an die Kapp Steuer­beratung wenden. Nach einer einge­henden Bespre­chung und recht­lichen Prüfung des Sachver­haltes wird sich die beste Lösung finden.

Wenn Sie in den letzten Jahren steuerlich nicht ganz ­ehrlich waren, sollten Sie sich kurz­fristig einen Termin in der Kanzlei geben lassen.

Zu Klageverfahren und Selbstanzeigen werden notwendigerweise immer kooperierende Rechtsanwälte hinzugezogen.

Über die Kosten der genannten Dienst­leistungen können Sie sich unter Honorar infor­mieren.

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